Hinweis:
Wir weisen Sie an dieser Stelle nochmals darauf hin,
dass der Anspruch aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben errechnet
worden ist. Für die Richtigkeit des errechneten Ausbildungsbeitrags
übernimmt der Kanton Zürich keine Garantie.
Rechtlicher Vorbehalt:
Aus der Benutzung des Stipendienrechners entstehen weder
gegenüber dem Kanton Zürich noch gegenüber Dritten rechtliche
Ansprüche. Für Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen gelten
die Bestimmungen gemäss Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002 und der
Verordnung über die Ausbildungsbeiträge vom 17. Juni 2020.